In der digitalen Arena des 21. Jahrhunderts stehen zwei europäische Regulierungsschwergewichte im Mittelpunkt: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Schutz personenbezogener Daten priorisiert, und die neue NIS-2-Richtlinie, die den Fokus auf die Stärkung der Cybersicherheit legt. Während sich viele Unternehmen bereits mit den Herausforderungen der DSGVO auseinandersetzen, kündigt NIS 2 eine zusätzliche regulatorische Herausforderung an – vor allem durch die Ausweitung von betroffenen Sektoren und strengere Anforderungen.
Die Kombination beider Regelwerke schafft einen umfassenden Rahmen für den digitalen Schutz in Europa. Während die DSGVO seit 2018 für einen einheitlichen Datenschutzstandard sorgt, wird NIS 2 die Cyberresilienz europäischer Unternehmen ab Oktober 2024 deutlich erhöhen. Führungskräfte, IT-Verantwortliche und Compliance-Beauftragte stehen vor der Herausforderung, beide Regelwerke zu verstehen und effizient umzusetzen.
Die DSGVO ist eine EU-Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt und einen einheitlichen Rechtsrahmen schafft. Sie ist seit dem 25. Mai 2018 verbindlich und erfordert keine nationale Umsetzung. NIS 2 hingegen ist eine EU-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss (in Deutschland befindet sich das Gesetz noch im Entwurfsstadium) . Dies kann zu unterschiedlichen Interpretationen und Anforderungen zwischen den EU-Ländern führen, was die Compliance-Bemühungen multinationaler Unternehmen komplexer gestaltet.
Die DSGVO konzentriert sich ausschließlich auf den Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen und stärkt deren Rechte bezüglich ihrer Daten. Sie regelt die Verarbeitung dieser Daten und definiert Pflichten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter. Kernelemente sind u. a. Einwilligungsmanagement, Betroffenenrechte und die Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten.
NIS 2 hingegen verfolgt einen breiteren Ansatz zur Stärkung der gesamten Informationssicherheit und Cyberresilienz. Sie zielt darauf ab, kritische Infrastrukturen und wichtige Dienste vor Cyberangriffen zu schützen – unabhängig davon, ob personenbezogene Daten betroffen sind. Eine zentrale Anforderung ist die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS), das über die technischen und organisatorischen Maßnahmen der DSGVO hinausgeht. Trustspace bietet hier spezialisierte Lösungen für die Implementierung eines ISMS nach ISO 27001, das die NIS-2-Anforderungen erfüllt.
Die DSGVO gilt horizontal für alle Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. NIS 2 folgt einem sektorspezifischen Ansatz und betrifft primär Organisationen in kritischen und wichtigen Sektoren. Die ursprüngliche NIS-Richtlinie umfasste sieben kritische Sektoren, während NIS 2 diesen Rahmen auf 18 Schlüsselbereiche erweitert, darunter Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, digitale Infrastrukturen, öffentliche Verwaltung und Raumfahrt.
Diese Erweiterung verdeutlicht, dass Informationssicherheit und Datenschutz zwar unterschiedliche Schwerpunkte haben, aber untrennbar miteinander verbunden sind. Ein effektives Sicherheitskonzept muss beide Aspekte berücksichtigen, um einen ganzheitlichen Schutz zu gewährleisten.
Die Meldepflichten beider Regelwerke spiegeln ihre unterschiedlichen Schwerpunkte wider. Bei der DSGVO müssen ausschließlich Vorfälle gemeldet werden, bei denen personenbezogene Daten betroffen sind und ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht. Die Schwere des Vorfalls bestimmt dabei, ob eine Meldung erforderlich ist.
NIS 2 geht deutlich weiter: Hier müssen alle erheblichen Cybervorfälle gemeldet werden, die Auswirkungen auf die Dienste oder die IT-Infrastruktur haben – unabhängig davon, ob personenbezogene Daten betroffen sind. Dies umfasst beispielsweise auch Ransomware-Angriffe, DDoS-Attacken oder Betriebsunterbrechungen durch IT-Sicherheitsvorfälle. Die NIS-2-Richtlinie definiert klare Kriterien für die Erheblichkeit eines Vorfalls, darunter die Anzahl betroffener Nutzer, die geografische Ausbreitung und die wirtschaftlichen Auswirkungen.
Auch bei den Meldefristen und zuständigen Behörden gibt es wesentliche Unterschiede. Die DSGVO verlangt eine Meldung von Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Datenschutzbehörde. Bei hohem Risiko für die Betroffenen müssen diese zusätzlich informiert werden.
NIS 2 setzt deutlich strengere Zeitvorgaben: Eine erste Warnung muss bereits innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme eines erheblichen Vorfalls erfolgen. Diese Meldung geht an die nationale Computer-Notfallteams (CSIRTs) oder die zuständigen Cybersicherheitsbehörden – nicht an die Datenschutzbehörden. Darüber hinaus verlangt NIS 2 einen gestaffelten Meldeprozess mit Zwischenberichten und einer detaillierten Abschlussmeldung innerhalb eines Monats nach dem Vorfall.
Diese unterschiedlichen Anforderungen erfordern gut definierte interne Prozesse, um im Ernstfall schnell und rechtskonform reagieren zu können. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie beide Meldewege parallel bedienen können, wenn sowohl Cybersicherheits- als auch Datenschutzaspekte betroffen sind.
Im Gegensatz zur DSGVO, die praktisch jedes Unternehmen betrifft, das personenbezogene Daten verarbeitet, richtet sich die NIS-2-Richtlinie gezielt an Unternehmen bestimmter Größenklassen und Sektoren. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können in den Anwendungsbereich fallen, wenn sie in kritischen Bereichen tätig sind oder bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
Die Betroffenheit wird anhand mehrerer Faktoren bestimmt:
Oft reicht bereits das Erfüllen eines einzelnen Kriteriums aus, um NIS-2-pflichtig zu werden. Besonders für KMU im Mittelstand kann die Einschätzung komplex sein, da die Richtlinie viele Branchen umfasst, die zuvor nicht als "kritische Infrastruktur" galten.
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Die NIS-2-Richtlinie unterscheidet zwischen "wesentlichen" und "wichtigen" Einrichtungen, wobei die Einstufung die Intensität der Sicherheitsanforderungen bestimmt. Wesentliche Einrichtungen unterliegen strengeren Auflagen als wichtige Einrichtungen.
Um Unternehmen – insbesondere KMU – bei dieser Einschätzung zu unterstützen, bietet Trustspace einen spezialisierten Betroffenheitscheck an. Dieses Tool analysiert anhand relevanter Parameter, ob und in welchem Ausmaß ein Unternehmen den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie unterliegt. Der Check berücksichtigt dabei nicht nur die offensichtlichen Kriterien wie Branche und Unternehmensgröße, sondern auch spezifische Dienste und Funktionen, die ein Unternehmen möglicherweise NIS-2-pflichtig machen.
Das Ergebnis des Checks gibt Aufschluss darüber, welche konkreten Maßnahmen zur Erfüllung der NIS-2-Anforderungen notwendig sind und ob ein umfassendes Informationssicherheits-Managementsystem implementiert werden muss. Diese frühzeitige Klarheit ermöglicht es Unternehmen, rechtzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen und Ressourcen effizient zu planen.
Obwohl DSGVO und NIS 2 unterschiedliche Schwerpunkte setzen, überschneiden sich viele der erforderlichen Maßnahmen. Ein integrierter Ansatz im Compliance-Management ermöglicht es, diese Synergien zu nutzen und den Aufwand erheblich zu reduzieren.
Zu den wichtigsten Synergiepotenzialen gehören:
Die TrustspaceOS-Plattform bietet hierfür eine zentrale Lösung, die beide Regelwerke abdeckt und redundante Prozesse vermeidet. Dies ermöglicht ein einheitliches Management von Risiken, Kontrollen, Drittanbietern und Schulungen.
Für mittelständische Unternehmen, die oft mit begrenzten Ressourcen arbeiten, ist ein effizienter Ansatz besonders wichtig. Durch die Nutzung von Synergien zwischen DSGVO und NIS 2 können sie:
Die Verwaltung von Drittanbietern wird durch eine zentrale Übersicht in TrustspaceOS vereinfacht – so werden sowohl DSGVO- als auch NIS-2-Anforderungen simultan überprüft. Dies ist besonders relevant, da beide Regelwerke strenge Vorgaben für das Lieferantenmanagement und die Sicherheit in der Lieferkette machen.
Ein solch integrierter Ansatz resultiert in einer effizienteren Umsetzung der Compliance-Anforderungen und einer nachhaltig gestärkten Sicherheitsarchitektur, die sowohl Datenschutz als auch Cybersicherheit umfasst.
Die NIS-2-Richtlinie markiert einen Wendepunkt in der europäischen Cybersicherheitslandschaft. Mit der Ausweitung der betroffenen Sektoren und strengeren Anforderungen an das Informationssicherheits-Management gewinnt sie zunehmend an Relevanz – insbesondere im Vergleich zur DSGVO, die den Datenschutz fokussiert.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass beide Regelwerke in der Compliance-Strategie Beachtung finden müssen, um den digitalen Herausforderungen gewachsen zu sein. Die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO 27001 bietet dabei eine solide Grundlage, um die Anforderungen von NIS 2 zu erfüllen und gleichzeitig die technischen und organisatorischen Maßnahmen der DSGVO abzudecken.
Unternehmen, die frühzeitig proaktiv handeln und ihre Sicherheitsmaßnahmen optimieren, profitieren von einem verbesserten Schutz vor Cyberbedrohungen und minimierten rechtlichen Risiken. Vertrauen Sie auf die Expertise von Trustspace, um durch unseren kostenlosen Betroffenheitscheck und maßgeschneiderte Lösungen den Weg zu einer sicheren digitalen Zukunft zu ebnen. Mit uns navigieren Sie souverän durch die komplexen Anforderungen von DSGVO und NIS 2 und verwandeln regulatorische Herausforderungen in einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Kontaktieren Sie uns noch heute!
Disclaimer: Die NIS‑2-Umsetzung in Deutschland erfolgt aktuell durch das NIS2UmsuCG, das sich noch im Entwurf befindet. Die Inhalte dieses Beitrags bieten Unterstützung, garantieren jedoch nicht die vollständige Abwehr aller Gefahren und ersetzen keine individuelle Beratung. Für maßgeschneiderte Beratung kontaktieren Sie gerne Trustspace.
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