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NIS-2
8 min. Lesedauer

NIS 2 Haftung Geschäftsführung: Was die EU-Richtlinie für Ihr Unternehmen bedeutet

Veröffentlicht am
26.02.2025
Autor
Felix Mosler
Head of Information Security
Inhaltsverzeichnis

Disclaimer: Die NIS‑2-Richtlinie ist eine EU-weite Vorgabe zur Stärkung der Cybersicherheit. Die nationale Umsetzung in Deutschland, das NIS2UmsuCG, befindet sich noch in der Entwicklung. Die in diesem Beitrag dargestellten Informationen basieren auf dem aktuellen Gesetzesentwurf sowie der EU-Richtlinie und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Obwohl Cybersicherheitsmaßnahmen die Abwehr von Bedrohungen unterstützen können, bieten sie keine absolute Garantie.

Die rasante Entwicklung digitaler Technologien bietet zahlreiche Chancen, erhöht jedoch auch die Risiken im Bereich der Cybersicherheit. Die EU-Richtlinie NIS 2 (Network and Information Security Directive 2) zielt darauf ab, die Sicherheitsstandards innerhalb der Europäischen Union deutlich zu erhöhen. Ein zentraler Aspekt dieser Richtlinie ist die verstärkte persönliche Haftung der Geschäftsführung für die Einhaltung der Cybersicherheitsanforderungen. Geschäftsführer und Vorstände müssen nicht nur technische Maßnahmen implementieren, sondern auch organisatorische Strukturen schaffen, die den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

Diese Herausforderung wirft essenzielle Fragen auf: Welche konkreten Verantwortlichkeiten obliegen der Geschäftsführung? Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die NIS 2-Vorgaben zu erfüllen? Und wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie sowohl technisch als auch organisatorisch optimal vorbereitet sind? In diesem Beitrag beleuchten wir die Implikationen der NIS 2-Richtlinie für die Geschäftsführung und zeigen auf, welche Schritte notwendig sind, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die Sicherheit des Unternehmens zu gewährleisten. Vertrauen Sie auf die Expertise von Trustspace, um Ihre Compliance-Strategie zu optimieren und Ihr Unternehmen gegen Cyberbedrohungen zu stärken.

Rechtlicher Rahmen der NIS 2-Richtlinie

Die NIS 2-Richtlinie der Europäischen Union stärkt die Cybersicherheit in einem zunehmend vernetzten Europa. Sie baut auf der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016 auf und erweitert deren Anwendungsbereich erheblich. Während die erste Version vor allem Betreiber wesentlicher Dienste wie Energie, Verkehr und Gesundheitswesen betraf, umfasst NIS 2 nun 18 verschiedene Sektoren, darunter digitale Dienste wie Online-Marktplätze und Cloud-Computing-Dienste.

In Deutschland betrifft die Umsetzung der NIS 2-Richtlinie voraussichtlich über 30.000 Unternehmen, insbesondere in den Bereichen verarbeitendes Gewerbe, Medizinprodukte, Elektronik, Maschinenbau und Fahrzeugbau. Unternehmen müssen umfassende Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen, Sicherheitsvorfälle unverzüglich melden und ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach internationalen Standards wie ISO 27001 implementieren. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erfolgt durch das NIS2UmsuCG (NIS2-Umsetzungsgesetz Cyber), das sich derzeit im Entwurf befindet.

Die rechtlichen Anforderungen der NIS 2-Richtlinie zielen darauf ab, eine einheitliche Cybersicherheitslage innerhalb der EU zu schaffen. Dies umfasst technische Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie organisatorische Strukturen und Prozesse für eine kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen. Unternehmen müssen daher nicht nur in Technologie investieren, sondern auch in die Ausbildung von Mitarbeitern und die Entwicklung von Sicherheitsstrategien, um den umfassenden Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden.

Haftung der Geschäftsführung unter NIS 2

Ein wesentlicher Aspekt der NIS 2-Richtlinie ist die verschärfte Haftung der Geschäftsführung. Dabei ist zwischen der unternehmerischen und der persönlichen Haftung zu unterscheiden:

  • Unternehmerische Haftung: Unternehmen können mit erheblichen Bußgeldern belegt werden, die bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen können, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung: Geschäftsführer und Vorstände sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Sollte durch die Nichtumsetzung der NIS 2-Vorgaben ein Schaden entstehen, kann die Geschäftsführung persönlich haftbar gemacht werden.

Die persönliche Haftung umfasst insbesondere die Einführung und Aufrechterhaltung eines robusten ISMS, die Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung dieser Maßnahmen an sich verändernde Bedrohungslagen. Dies erfordert ein hohes Maß an Engagement und Fachwissen seitens der Führungskräfte, um sicherzustellen, dass das Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig seine IT-Infrastruktur gegen Cyberangriffe geschützt ist.

Bedeutung der NIS 2 Haftung für KMU

Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bringt die NIS 2-Richtlinie besondere Herausforderungen mit sich. Viele KMU fallen erstmals unter die erweiterten Anforderungen, die bisher hauptsächlich auf größere Unternehmen ausgerichtet waren. Das bedeutet, dass auch kleinere Unternehmen umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen implementieren und dokumentieren müssen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Die persönliche Haftung der Geschäftsführer erhöht den Druck, die Cybersicherheitsstandards strikt einzuhalten und kontinuierlich zu überwachen.

KMU haben oft nicht die gleichen Ressourcen wie Großunternehmen, sodass die Umsetzung der NIS 2-Anforderungen eine erhebliche finanzielle und personelle Belastung darstellen kann. Dennoch bietet die Einhaltung der Richtlinie auch eine Chance: Durch umfassende Sicherheitsmaßnahmen können KMU ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen erheblich steigern. Dies stärkt das Vertrauen von Kunden und Partnern und kann langfristig als Wettbewerbsvorteil genutzt werden.

Darüber hinaus fördert die NIS 2-Richtlinie eine Kultur der Cybersicherheit innerhalb des Unternehmens. Schulungen und Sensibilisierungsprogramme für Mitarbeiter werden zu einem integralen Bestandteil der Sicherheitsstrategie, erhöhen das allgemeine Sicherheitsbewusstsein und minimieren das Risiko menschlicher Fehler. KMU, die diese Richtlinie proaktiv angehen, sind besser gerüstet, um den steigenden Cyberbedrohungen in der digitalen Wirtschaft zu begegnen.

Betroffenheitscheck von Trustspace für NIS 2

Die NIS 2-Richtlinie stellt für viele Unternehmen eine komplexe Herausforderung dar, insbesondere bei der Feststellung, ob sie betroffen sind und welche spezifischen Anforderungen sie erfüllen müssen. Trustspace bietet hierfür einen umfassenden Betroffenheitscheck an, der Unternehmen dabei unterstützt, ihre Compliance-Verpflichtungen unter NIS 2 präzise zu identifizieren und umzusetzen.

Zusätzlich unterstützt Trustspace Unternehmen bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach internationalen Standards wie ISO 27001. Dieser Prozess beinhaltet die technische Umsetzung sowie die Schulung von Mitarbeitern und die Entwicklung von Sicherheitsrichtlinien, die den spezifischen Anforderungen der NIS 2-Richtlinie gerecht werden. Vertrauen Sie auf die Expertise von Trustspace, um Ihre Compliance-Strategie effektiv zu gestalten und rechtliche Risiken zu minimieren.

Technische und organisatorische Maßnahmen zur NIS-2-Compliance

Um die Risiken im Rahmen der NIS 2-Richtlinie zu minimieren, sind sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen unerlässlich. Diese Maßnahmen dienen nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch dem umfassenden Schutz der IT-Infrastruktur und der gesamten Geschäftstätigkeit. Eine proaktive Herangehensweise an Cybersicherheit kann das Risiko von Sicherheitsvorfällen erheblich reduzieren und gleichzeitig die rechtlichen Verantwortlichkeiten der Führungskräfte abmildern.

Technische Maßnahmen

  1. Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS): Die Implementierung eines ISMS nach internationalen Standards wie ISO 27001 ist grundlegend. Ein robustes ISMS bildet das Fundament für alle weiteren Sicherheitsmaßnahmen und sorgt für eine strukturierte Verwaltung der Informationssicherheit im Unternehmen.
  2. Risikomanagement: Entwickeln und implementieren Sie umfassende Risikomanagementstrategien zur Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von Cyberrisiken. Eine Asset-Inventarisierung bildet hierbei die Grundlage für eine fundierte Risikoanalyse. Regelmäßige Risikobewertungen helfen, potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und angemessene Gegenmaßnahmen zu planen.
  3. Schutzmaßnahmen: Stellen Sie sicher, dass Ihre IT-Systeme durch moderne Firewalls, Antimalware-Programme und regelmäßige Software-Updates geschützt sind. Zusätzlich sollten Verschlüsselungstechnologien und Multi-Faktor-Authentifizierung eingesetzt werden, um den Zugriff auf sensible Informationen zu sichern und unbefugte Zugriffe zu verhindern.
  4. Vorfallsmeldung: Richten Sie effiziente Prozesse zur schnellen und unkomplizierten Meldung von Sicherheitsvorfällen ein. Ein effektives Incident-Response-Team ist entscheidend, um im Falle eines Cyberangriffs schnell reagieren zu können und die Auswirkungen zu minimieren.

Organisatorische Maßnahmen

  1. Sicherheitsrichtlinien: Entwickeln und etablieren Sie klare Sicherheitsrichtlinien, die verbindlich von allen Mitarbeitern eingehalten werden müssen. Diese Richtlinien sollten die Verantwortlichkeiten festlegen und einheitliche Standards für den Umgang mit Informationen und IT-Systemen definieren.
  2. Schulung und Sensibilisierung: Führen Sie regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsprogramme für Ihre Mitarbeiter durch. Ein starkes Sicherheitsbewusstsein ist entscheidend zur Vermeidung von Cybervorfällen, da menschliche Fehler häufig eine Schwachstelle darstellen.
  3. Incident-Response-Plan: Entwickeln Sie einen detaillierten Incident-Response-Plan, der beschreibt, wie auf Sicherheitsvorfälle reagiert wird. Ein gut strukturierter Plan minimiert die Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen und stellt sicher, dass alle Beteiligten wissen, welche Schritte im Ernstfall zu unternehmen sind.
  4. Zugriffskontrollen: Implementieren Sie das Prinzip des "Least Privilege Access", bei dem Mitarbeiter nur die notwendigen Zugriffsrechte erhalten, die sie für ihre Arbeit benötigen. Kontinuierliche Authentifizierung und strikte Zugangskontrollen reduzieren das Risiko unbefugter Zugriffe und verbessern die Gesamtsicherheit des Unternehmens.

Durch die proaktive Umsetzung dieser technischen und organisatorischen Maßnahmen können Unternehmen ihre Cybersicherheit erheblich verbessern und das Risiko von Haftungsansprüchen gegen die Geschäftsführung minimieren. Vertrauen Sie auf die Expertise von Trustspace, um diese Maßnahmen effektiv zu implementieren und Ihre Sicherheitsstrategie kontinuierlich zu optimieren.

Fazit

Die Umsetzung der Anforderungen der NIS 2-Richtlinie stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der erweiterten Haftung der Geschäftsführung. Um den strengen Cybersicherheitsanforderungen gerecht zu werden und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sind gründliche Vorbereitung und die Umsetzung proaktiver Maßnahmen unerlässlich. Die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) sowie die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen sind zentrale Schritte, um die Resilienz des Unternehmens gegen Cyberangriffe zu stärken.

Unternehmen, die die NIS 2-Richtlinie ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, profitieren von erhöhter Sicherheit und vermeiden empfindliche Bußgelder, die vor allem für KMUs existenzbedrohend sein können. Eine enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratern wie Trustspace hilft, die Komplexität der Richtlinie zu bewältigen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die den individuellen Anforderungen des Unternehmens entsprechen.

Kontaktieren Sie Trustspace, um weitere Informationen zu erhalten und Ihre spezifischen Anforderungen zu besprechen. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um Sie bei der Analyse und Anpassung Ihrer Cyber-Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen und den Anforderungen der NIS 2-Richtlinie gerecht zu werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens!

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