Die NIS 2 – Was steckt hinter der EU-Direktive?
Wenn es um Cybersecurity geht, fällt nicht selten der Begriff NIS2. Doch was verbirgt sich hinter der EU-Direktive, die zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist?
Wenn es um Cybersecurity geht, fällt nicht selten der Begriff NIS2. Doch was verbirgt sich hinter der EU-Direktive, die zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist?
Als europäischer Rahmen für Betreiber kritischer Infrastrukturen, legt die NIS2 Cybersecurity-Maßnahme fest, die von Unternehmen bestimmter Sektoren umgesetzt werden müssen. Da sich die Anwendbarkeit im Vergleich zur NIS-Direktive von 2016 enorm erweitert hat, stehen nun viele, insbesondere mittelständische Unternehmen, in der Pflicht (erstmals) ausgewählte Sicherheitsmaßnahen umzusetzen.
Was ist die NIS 2 eigentlich?
Grundsätzlich ist die NIS2 die Antwort auf die zunehmend aggressiven Cyberattacken, insbesondere auf Betreiber kritischer Infrastrukturen. Durch die Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage und konkrete Anforderungen, sollen Netzwerke und Informationssysteme geschützt und die Cyberresilienz EU-weit gestärkt werden.
Nach Inkrafttreten der Direktive Mitte Januar, haben die EU-Mitgliedsstaaten 21 Monate Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht zu überführen.