Die NIS 2 legt als europäischer Rahmen für Betreiber kritischer Infrastrukturen Cybersecurity-Maßnahmen für Unternehmen ausgewählter Branchen fest. Dabei fallen – im Unterschied zur Nis-Direktive aus dem Jahr 2016 – deutlich mehr Unternehmen in den Anwendungsbereich.
Generell betrifft die NIS2 18 Sektoren, die in elf „essenzielle“ und sieben „wesentliche“ Sektoren unterteilt werden. Darüber hinaus wird, entsprechend bestimmten Kennzahlen, zwischen großen und mittelgroßen Unternehmen unterschieden, wobei mittelgroße Unternehmen generell in den Rahmen der „wesentlichen“ Entitäten fallen. Im Folgenden haben wir eine Übersicht der Sektoren zusammengestellt.
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IT-Sicherheit
Das NIS 2 Umsetzungsgesetz ist eine EU-weite Richtlinie zur Verbesserung der Cybersicherheit. Es führt strengere Sicherheitsanforderungen für Unternehmen ein und erweitert den Anwendungsbereich auf 18 kritische Sektoren.
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Erfahren Sie, wie mittelständische Unternehmen durch effektives Risikomanagement und Compliance-Regeln rechtliche Risiken minimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.
NIS-2
Die NIS 2 legt Cybersecurity-Maßnahmen für Betreiber kritischer Infrastrukturen fest. Doch wen betrifft die EU-Direktive?